A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Baisse

Sinkende Kurstendenz an der Börse, aber auch von Preisen überhaupt. Gegensatz Hausse.

Bank

Siehe Kreditinstitut.

Bankauskunft

Allgemein gehaltene bankübliche Auskunft über die wirtschaftliche Lage eines Kunden. Über einen Unternehmer darf sie erteilt werden, solange er nicht widerspricht, über einen Verbraucher nur mit seiner ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

Bankgarantie

Siehe Avalkredit, Garantie.

Bankgeheimnis

Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindung mit dem Kunden oder auf Grund von Auskünften der Österreichischen Nationalbank im Zusammenhang mit der Großkreditmeldung anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (§ 38 BWG). Ausnahmen sind nur in den im Bankwesengesetz aufgezählten Fällen zulässig, z.B. im Zusammenhang mit eingeleiteten Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und mit eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen gegenüber den Finanzstrafbehörden, gegenüber dem Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit Geldwäscherei, gegenüber dem Abhandlungsgericht und dem Notar als Gerichtskommissar bei Verlassenschaftsabhandlungen, gegenüber dem Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht bei minderjährigen oder pflegebefohlenen Kunden oder wenn der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Bankgeschäfte

Die im Bankwesengesetz taxativ aufgezählten Tätigkeiten, soweit sie gewerblich durchgeführt werden. Bankgeschäfte sind z.B. das Einlagengeschäft, das Girogeschäft, das Kreditgeschäft, das Diskontgeschäft, das Depotgeschäft, das Effektengeschäft, das Garantiegeschäft, das Wertpapieremissionsgeschäft, das Bauspargeschäft, das Factoringgeschäft. Kreditinstitute sind - ohne eine Gewerbeberechtigung einholen zu müssen - auch zur Durchführung der Geschäfte der Finanzinstitute sowie aller sonstigen Tätigkeiten berechtigt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit stehen oder Hilfstätigkeiten darstellen, insbesondere zur Vermittlung von Bauspar- und Versicherungsverträgen, von Investmentfondsanteilen oder ZL Vertrieb von Kreditkarten. Weiters sind Kreditinstitute zum Handel mit Münzen und Medaillen sowie mit Barren aus Gold berechtigt, ferner zur Vermietung von Safes.

Bankier

Ursprünglich ein Einzelkaufmann, der Bankgeschäfte betrieb, später ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Personengesellschaft des Handelsrechtes. Über die heute zulässige Rechtsform eines Unternehmens für die Erteilung einer Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften siehe unter Kreditinstitut.

Bankleitzahl

Numerischer Begriff, der eine Bank identifiziert. Die Bankleitzahl ist Voraussetzung für eine automatisierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Bankomat

Geldausgabeautomat zur Geldbeschaffung unabhängig von den Banköffnungszeiten mittels Bankomatkarte.

Bankrate (Diskontsatz)

Der von der Österreichischen Nationalbank offiziell festgelegte Zinssatz, den sie beim Ankauf von inländischen Wechseln verrechnet.

Bankschuldverschreibung

Von Banken (Emissionsbank) emittierte Schuldverschreibungen. Man unterscheidet - fundierte Bankschuldverschreibungen (bei diesen haftet zusätzlich ein Deckungsfonds) - nichtfundierte Bankschuldverschreibungen.

Bankservice-Karte

Berechtigungskarte zum Ausdruck von Kontoauszügen, zur Kontostandsabfrage und - mit PIN-Code - zur Geldbeschaffung bei Foyerautomaten, Indoorautomaten und Bankomaten. Auch die Teilnahme am POS-System im Inland und am Freizügigen Giroverkehr ist möglich.

Bankwesengesetz (BWG)

Das am 1. 1. 1994 in Kraft getretene BWG ist die Grundlage für die Organisation und Beaufsichtigung des Bankwesens, also die spezielle Gewerbeordnung für den Betrieb von Bankgeschäften. Das BWG, welches das Kreditwesengesetz 1979 abgelöst hat, stellte die EU-Konformität der Österreichischen Bankgesetzgebung her.

Barakkreditiv

Siehe Akkreditiv.

Barvorlagen (Fixvorlagen)

Kurzfristige Kredite von Banken mit fix vereinbarter Laufzeit, einem fixen Betrag und einem festen Zinssatz, der sich vor allem an den Zinssätzen des Geldmarktes orientiert.

Barwert im Diskontgeschäft

Nettobetrag bei Ankauf (Diskontierung) eines Wechsels nach Abzug der Spesen und Zinsen von der Wechselsumme.

Baurecht

Dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Bodenfläche einer Liegenschaft der öffentlichen Hand (oder der Kirche) ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung im C-Blatt der belasteten Liegenschaft.

Bausparen

Finanzierungsinstrument für alle Arten der Wohnraumbeschaffung, -erhaltung und -verbesserung. Man kann Bausparen, um ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen oder prämienbegünstigt Sparkapital zu bilden. Das Bausparkassengeschäft wird von Bausparkassen betrieben, für die Raiffeisen-Bankengruppe von der "Raiffeisen" Bausparkasse Ges.m.b.H. Das Bausparen ist ein Bankgeschäft im Sinne des BWG.

BCS (Business Contact Service)

Elektronischer Austausch von Zahlungsverkehrsdaten zwischen Kreditinstituten und deren Kunden über eine Sammelstelle.

Belegcodierung

In der Lesezone eines Beleges angebrachter Druck mittels spezieller Codiergeräte. Dadurch wird die optische Beleglesung/-sortierung und somit die automatische Bearbeitung der Belege ermöglicht.

Beschleunigter Zahlungsverkehr (BZV)

Rasche Durchführung von Überweisungen der Raiffeisen-Bankengruppe durch zeitliche Verkürzung der Überweisungswege nach den vom Ausschuss des Fachverbandes der Kreditgenossenschaften nach dem System Raiffeisen beschlossenen "Richtlinien für den beschleunigten Zahlungsverkehr".

Besitzanweisung

Anweisung des Veräußerers einer beweglichen Sache, die sich bei einem Dritten befindet, an diesen Dritten, die Sache nicht mehr für den Veräußerer sondern für den Erwerber der Sache innezuhaben; der Erwerber wird so Besitzer. Auch das Pfandrecht an einer beweglichen Sache kann durch Besitzanweisung erworben werden. Der Pfandbesteller weist den Dritten, der die Pfandsache verwahrt, an, dass dieser ab sofort die Sache als Pfandsache zur Verfügung des Gläubigers zu halten habe.

Besondere Bedingungen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgte Zusammenstellung der - Bedingungen von Raiffeisenbanken für die Benützung von Selbstbedienungsgeräten (Bankomat, Foyerautomat, Indoor-Geldausgabe-Automat, POS-Kassen, Kontoauszugsdrucker usw.) durch Bankkunden, - Bedingungen der österreichischen Kreditinstitute für die Ausgabe und Verwendung von Eurocheque-Karten und Bedingungen für den Scheckverkehr. Die "Besonderen Bedingungen" ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Kreditunternehmungen.

Beteiligungsfond

Vermögen im Eigentum einer Beteiligungsfonds-Gesellschaft, das durch die Ausgabe von Genussscheinen finanziert wird und dem Erwerb von mindestens 10-jährigen Beteiligungen an Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft dient.

Betriebsmittelkredit

Kredit zur Finanzierung laufender Zahlungen eines Unternehmens. Gegensatz: Investitionskredit.

Bewertungsziffer

System, um die Reihenfolge der Zuteilungen einzelnen Bausparverträge gerecht vornehmen zu können.

Bezogener

Derjenige, der den Wechsel oder Scheck bezahlen soll bzw. an den der Zahlungsauftrag gerichtet ist.

Bezugsrecht

Dem Aktionär zustehendes Recht, bei einer Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen "jungen" Aktien zu beziehen.

Bilanz

Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Blankoakzept

Annahmeerklärung des Bezogenen auf einem unvollständig ausgefüllten Wechsel.

Blankokredit

Kredit, bei dem für die Einbringlichkeit der Ausleihung nur der Kreditnehmer persönlich haftet.

Bonität

Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers nach Beurteilung durch die Bank.

Börse

Regelmäßig stattfindender, organisierter Markt für fungible Waren. Nach der Art der gehandelten Gegenstände unterscheidet man Effektenbörsen (Wertpapiere), Warenbörsen (Produktenbörsen), Devisen- und Valutenbörsen, Dienstleistungsbörsen usw.

Briefkurs

Siehe Warenkurs.

Briefschließfach

Siehe Postschließfach.

Brutto/Netto Wechsel

Wechsel, der durch den Bezogenen bei seiner Bank zum Diskont eingereicht wird. Der Bezogene trägt als Wechselkreditnehmer die Zinsen und Spesen. Der Aussteller erhält den Wechselbetrag in voller Höhe (brutto) gutgeschrieben.

Buchgeld (Giralgeld)

Dem Zahlungsverkehr dienende Guthaben bei Banken.

Buchwert

Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut in der Buchhaltung ausgewiesen wird.

Bundesschatzscheine

Festverzinsliche, auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen des Bundes mit Laufzeiten von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Bürge- und Zahlerhaftung

Bürgschaft, bei der es dem Gläubiger freisteht, entweder zuerst den Hauptschuldner, oder den Bürgen, oder beide gleichzeitig zu belangen (Solidarbürgschaft).

Bürgschaft

Dient der Sicherstellung einer Forderung. Der Bürge verpflichtet sich, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Im Unterschied zur Garantie ist die Bürgschaft vom Bestehen einer Hauptschuld abhängig, der Bürge haftet für eine fremde Schuld.