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Das
Akkreditiv
Zur Sicherung der auf Käufer-
und Verkäuferseite
bestehenden Risken bietet
sich das Akkreditiv als
das wirksamste und gebräuchlichste
Instrument der Zahlungssicherung
im Außenhandel an.
Es ist die vertragliche
Verpflichtung einer Bank,
für Rechnung des Käufers
(Auftraggeber) innerhalb
eines festgelegten Zeitraums
an den Verkäufer (Begünstigter)
gegen Vorlage genau vorgeschriebener
und akkreditivkonformer
Dokumente Zahlung zu leisten.
Das Inkasso
Das Inkasso ist ein Auftrag
des Verkäufers an seine
Bank, beim Käufer den
geschuldeten Betrag gegen
Übergabe von Dokumenten
einzuziehen. Die beteiligten
Banken übernehmen dabei
keine Haftung für die
Einlösung der Dokumente.
Die Bankgarantie
Bei einer Bankgarantie übernimmt
die Bank im Auftrag ihres
Kunden die geldliche Haftung
für dessen Verpflichtungen.
Hauptmerkmal der Bankgarantie
ist deren Abstraktheit,
d.h. die Bankgarantie ist
völlig unabhängig
(losgelöst) vom zugrundeliegenden
Rechtsgeschäft. Aufgrund
dieser Abstraktheit kann
die garantierende Bank keine
Einwendungen aus dem Grundgeschäft
geltend machen und muss
zahlen, wenn die im Garantietext
festgelegte Inanspruchnahme
erfolgt.
Für weitere Informationen
steht Ihnen sehr gerne zur
Verfügung:
e-mail:office@zvezabank.com
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