DOKUMENTENGESCHÄFT

Das Akkreditiv
Zur Sicherung der auf Käufer- und Verkäuferseite bestehenden Risken bietet sich das Akkreditiv als das wirksamste und gebräuchlichste Instrument der Zahlungssicherung im Außenhandel an. Es ist die vertragliche Verpflichtung einer Bank, für Rechnung des Käufers (Auftraggeber) innerhalb eines festgelegten Zeitraums an den Verkäufer (Begünstigter) gegen Vorlage genau vorgeschriebener und akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten.

Das Inkasso
Das Inkasso ist ein Auftrag des Verkäufers an seine Bank, beim Käufer den geschuldeten Betrag gegen Übergabe von Dokumenten einzuziehen. Die beteiligten Banken übernehmen dabei keine Haftung für die Einlösung der Dokumente.

Die Bankgarantie
Bei einer Bankgarantie übernimmt die Bank im Auftrag ihres Kunden die geldliche Haftung für dessen Verpflichtungen.

Hauptmerkmal der Bankgarantie ist deren Abstraktheit, d.h. die Bankgarantie ist völlig unabhängig (losgelöst) vom zugrundeliegenden Rechtsgeschäft. Aufgrund dieser Abstraktheit kann die garantierende Bank keine Einwendungen aus dem Grundgeschäft geltend machen und muss zahlen, wenn die im Garantietext festgelegte Inanspruchnahme erfolgt.

Für weitere Informationen steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung:

e-mail:office@zvezabank.com